22.12.2014 - Baumpflege am Hellbach

Am 13.12.2014 war der Hellbach das Ziel einiger Vereinsmitglieder zur jährlich notwendigen Baumpflege. Die Baumpflanzungen aus 2010 und 2011, gefördert durch die Stiftung Unternehmen Wald, sollten auch in diesem Jahr gepflegt und ihre Entwicklung begutachtet werden.

Unsere Vereinsmitglieder haben auch in diesem Jahr wieder die Bäume frei geschnitten. Zwei Gruppen mit motivierten Vereinsmitgliedern haben sich am Ufer des Hellbaches um die Pflanzgruppen bemüht. Die Bäume und die umliegende Flächen wurden mit unseren Motorsensen freigeschnitten. Viele Bäume waren vom Knöterich völlig umschlungen und teilweise deren Stamm und Zweige „abgedrückt“! In teils mühevoller Handarbeit wurden die Bäume auch wieder vom Knöterich befreit. Wir konnten beobachten, dass selbst Bäume mit einem Durchmesser von 3-6 cm durch den Knöterich auf die Seite gezogen werden. Leider waren die Wetterbedingungen in den Startjahren 2010 und 2011, bedingt durch sehr kalte trockene Winter und einem großes Hochwasser, nicht optimal für die ersten Jahre der Bäumchen. Einige Bäume haben es geschafft und inzwischen auch schon einen Stammdurchmesser von über 10cm erreicht! Wir haben uns entschieden die Holzschutzspiralen zu entfernen, weil viele Bäumchen darunter eingeengt, schwarz, feucht, von Ungeziefer befallen waren. Abschließend haben wir bei einem kleinen Imbiss festgestellt, dass die Baumpflanzungen in 2010 und 2011 sehr wichtig für die natürliche Entwicklung des Gewässer war. Nach mehr als vier Jahren sieht man erste kleine Erfolge. Unter einigen größeren Bäumen wird der Boden frei von anderem Bewuchs, einige Bereich im Wasser sind „wasserpflanzenfrei“, vermutlich bedingt durch den Schatten im Sommer. Aber es werden noch sehr viele Jahre vergehen, bis wir wieder einen natürlichen Bachlauf erreicht haben, der sich auch ohne unsere Hilfe weiter zum Positiven entwickelt! Und nebenbei durften wir uns an einigen ziehenden Meerforellen erfreuen.

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17.12.2014 -Fisch des Jahres: Der Huchen

Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Angelfischerverbandes und des Bundesamtes für Naturschutz: Der Huchen ist einer der größten heimischen Fische aus der Lachsfamilie --- Natürliche Bestände sind durch Lebensraumverluste stark bedroht --- Durchgängigkeit der Fließgewässer erhalten und wieder herstellen.

 
 
Der Huchen (Hucho hucho), auch Donaulachs genannt, wurde gemeinsam vom Deutschen Angelfischerverband (DAFV) und dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Abstimmung mit dem Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) zum Fisch des Jahres 2015 gewählt. Der Huchen ist einer der größten heimischen Vertreter aus der Familie der Lachse (Salmoniden). Seine natürliche Verbreitung ist in Deutschland auf das Einzugsgebiet der Donau beschränkt. Deshalb wird er auch als „Donaulachs“ bezeichnet. Der Huchen ist in seinen Beständen stark bedroht und wurde in die Rote Liste als vom „Aussterben bedrohte Tierart“ aufgenommen. Ebenso ist er im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgelistet, womit er zu den Arten gehört, für die europaweit Schutzgebiete eingerichtet werden müssen.
 
 
Anfang des 20. Jahrhunderts war der Huchen in der Donau noch bis weit oberhalb Ulm und in den Donauzuflüssen wie Isar, Lech und Regen anzutreffen. Aber bereits 1881 gab es Hinweise auf die starke Behinderung der Wanderungen von Huchen durch die Errichtung von Wehren. Durch den mittlerweile starken Verbau und die massive Regulierung der Donau und ihrer Nebenflüsse sind die Wander- und Fortpflanzungsmöglichkeiten des Huchens so stark eingeschränkt, dass eine erfolgreiche Fortpflanzung und damit das Überleben in vielen Flussabschnitten nicht mehr möglich ist. Mit dieser Situation steht der Huchen stellvertretend für zahlreiche Fischarten unserer Fließgewässer.
 
„Der Erhalt des Huchens im Donausystem erfordert engagiertes Handeln aller Beteiligter: Zurzeit werden Huchen hilfsweise nachgezüchtet und durch Angelfischer im Donauraum besetzt, um so die noch verbliebenen Bestände zu stützen. Dies kann aber nur als eine vorübergehende Notmaßnahme gesehen werden“, sagte Dr. Christel Happach-Kasan, die Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes. Zum Schutz des Huchens und dem Aufbau sich wieder selbst reproduzierender Bestände ist es zwingend notwendig, die letzten natürlichen Gewässerabschnitte zu erhalten und mit Renaturierungsmaßnahmen den verloren gegangenen Lebensraum wiederzugewinnen. „Dadurch sollen isolierte Bestände Verbindung erhalten. Dabei stehen die Wiederherstellung und Erhaltung frei durchwanderbarer Fließgewässer mit natürlicher Gewässerdynamik und Gewässerstruktur im Vordergrund. Das käme nicht nur dem Huchen zugute, sondern allen angestammten Bewohnern unserer heimischen Gewässer“, ergänzte BfN-Präsidentin Professorin Beate Jessel.
 
Der Huchen hat einen langgestreckten, im Querschnitt fast runden Körper. Auf dem kupferfarben-rotbraunen bis grünlichgrauen Rücken befinden sich zahlreiche kleine dunkle Tupfen. Er kann über 25 Kilo schwer und über 1,40 m lang werden; einzelne Exemplare erreichten früher auch über 1,5 m Körperlänge. Er steht als Raubfisch in seinem Lebensraum an der Spitze der Nahrungskette. In der Literatur werden Nasen und Barben als typische Beute genannt. Auch deren Vorkommen sind in unseren vielfältig geschädigten Fließgewässern beeinträchtigt.
 
Der majestätisch anmutende „Donaulachs“ liebt schnellfließende, kühle und sauerstoffreiche Gewässer mit steinigem oder kiesigem Grund, den er für die Eiablage benötigt. In stau-regulierten Flussstrecken verschlammt oft der Boden. Dies hat zur Folge, dass der Huchen dort keine geeigneten Laichplätze findet. In kiesigen Bereichen der Äschen- und Barbenregion werden die Eier im März/April vom Weibchen in selbst geschlagenen Laichgruben abgelegt. Die geschlüpften Larven halten sich im Schutze der Kies- und Steinlücken auf und wachsen schnell heran. Im zweiten Jahr können Huchen bereits eine Länge von 30 Zentimetern erreichen. Geschlechtsreif ist der Huchen mit drei bis vier Jahren, seine Lebensdauer wird mit bis zu ca. 15 Jahren angegeben. Am Laichgeschehen nehmen meist erst Tiere ab 80 cm Länge teil, weshalb vielerorts das Schonmaß zum Schutz der natürlichen Bestände auf über 90 cm gesetzt wurde.
 

Der Huchen ist kein typischer Wanderfisch, der lange Wanderstecken überwindet und dabei auch das Meer aufsucht. Er ist in dieser Hinsicht nicht mit dem verwandten Lachs oder dem Aal vergleichbar. Aber auch der Huchen wandert. Zur Laichzeit verlässt er seinen Standort. Seine Wanderungen in flussaufwärts gelegene seichte und kiesige Flussstellen zum Ablaichen können sich bis über 100 km erstrecken. Der Weg dorthin ist in vielen Zuflüssen der Donau durch Wasserkraftwerke und Querverbauungen versperrt. Allein in der Isar sind 35 Wasserkraftwerke in Betrieb, das erste wurde bereits 1896 errichtet. Neben den Verschlammungen von Staubereichen gefährden Wasserableitungen und die zu geringen Restwassermengen, oft in Zusammenhang mit dem Schwallbetrieb von Wasserkraftanlagen, die Huchenbestände.

Berlin/Bonn, 12. November 2014

Foto: Herbert Frei; (Quelle: www.dafv.de)

 

24.11.2014 - Bestandskontrolle an der Mildenitz

Am 25. Oktober trafen sich einige Vereinsmitglieder an der Mildenitz, um die Bestandsentwicklung der Salmoniden zu kontrollieren. In erster Linie ging es um den Nachweis von Meerforellen, die dort in der Vergangenheit besetzt wurden. Nach der Begrüßung und der Verteilung der Aufgaben, ging es runter zum Bach, unterhalb einer Brücke. Doch das Elektrofanggerät wollte heute nicht so wie wir es gerne wollten. Es setzte mehrmals aus – ein Wackelkontakt am Kabel des Kescherendes war die Ursache. Wir versuchten das Kabel noch zu tapen, aber letztendlich mußten wir nach einer viertel Stunde die Aktion abbrechen.

Bis dahin konnten wir aber ein paar Fische zählen. Darunter waren etliche halbwüchsige Plötzen, ein paar kleine Döbel und eine Bachforelle von ca. 28cm, die sich unter einer im Wasser ragenden Wurzel aufhielt. Zu deren Vermessung kam es allerdings auch nicht, da sie nach kurzer Zeit aus dem Aufbewahrungseimer sprang und sich wieder in die Fluten des Baches verabschiedete. Naja, war halt nicht unser Tag !!

Danach sind wir noch zu einer Stelle unterhalb des befischten Abschnitts gefahren, um evtl. schon laichende Bachforellen zu beobachten. Da waren aber noch keine Aktivitäten zu sehen, da das Wasser noch viel zu warm war. Wieder zurück beim Treffpunkt gab es noch regen Austausch und Fachsimpelei unter den Anwesenden, bis sich das Treffen auflöste.

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10.10.2014 - Renaturierungen im Bekeeinzugsgebiet

Mit der Renaturierung des Unterlaufes der Beke, werden in den kommenden Wochen umpfangreiche Renaturierungsmaßnahmen im Einzugsgebiet dieses Gewässers abgeschlossen. Bereits seit einigen Monaten wird der Waidbach renaturiert. Er erhält auf nahezu 2/3 der Lauflänge ein neues Bett mit einem geringeren Querschnitt sowie naturnaher Ausprägung der Ufer. Zudem wird eine gewässertypische Wasserwechselzone angelegt.

Ein weiteres Nebengewässer, die Tessenitz, wird ebenfalls auf einer großen Strecke renaturiert. So erhielt bereits der monotone Unterlauf ein neues, naturnahes Gewässerbett. Aktuell finden noch Baumaßnahmen im Mittellauf statt. Dazu gehören die Entrohrung eines Abschnittes und naturnahe Gestaltungen des Gewässerprofils. Auch die Optimierung von Querbauwerken ist vorgesehen.

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Als letzte Maßnahme begann in der vergangenen Woche die Renaturierung der Beke zwischen Bröbberow und Groß Grenz. Die Maßnahmen sehen eine naturnahe Gestaltung des Gewässerbettes im derzeitigen Lauf vor. Dazu sind Böschungsabflachungen, punktuelle Einengungen sowie der Einbau von Totholz vorgesehen. Wie die Tessenitz und der Waidbach erhält die Beke eine gewässertypische Wasserwechselzone. Die Baumaßnahmen sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Damit werden drei wichtige Meerforellengewässer des Landes nicht nur für Salmoniden in ihrer ökologischen Funktion aufgewertet.

 

27.09.2014 - Schutzmaßnahmen zum Aufbau und Erhalt eines Bachforellenbestandes in der Boize

Der Vorstand des Boizenburger Vereins (SAV Boizenburg e.V) als betreuender Verein dieses Gewässers hat am 31. Juli 14 einstimmig folgende Schutzbestimmungen beschlossen:

1. Generelles Angelverbot in der Boize vom 1. Oktober bis zum 30. April jeden Jahres, beginnend am 1. Oktober 2014

Gemeint ist die Strecke unterhalb der A24 bis zur Straßenbrücke Altendorf. Unterhalb dieser Straßenbrücke kann der Schacksgr. weiter beangelt werden.

2. Schonstrecke von der Straßenbrücke Schwanheider Strasse bis zum Ende des Schlosswaldes bei Gresse

Hier herrscht das ganze Jahr ein generelles Angelverbot.

3. Verbot der Benutzung von mehrschenkligen Haken

Es sind nur noch Einzelhaken erlaubt, auch beim Spinnfischen.

4. Mindesthakengröße beim Naturköderangeln

Zum Fischen dürfen nur Haken größer als Nummer 2 oder größer als 12mm Abstand zwischen Hakenspitze und Schenkel verwendet werden.

Es gelten ebenfalls weiterhin die hiervon nicht berührten Bestimmungen der Gewässerordnung des LAV M-V .e.V. !

Für ergänzende Informationen wird auf die Homepage des SAV verwiesen.